CE-Kennzeichnung Köln - Rechtskonforme CE-Kennzeichnung für Hersteller und Handel
Rechtssicherheit für Hersteller, Handel und Betreiber durch rechtskonforme CE-Kennzeichnung
Haftungsrisiken bei der CE-Kennzeichnung
Verstöße gegen die rechtlichen Grundlagen bei der CE-Kennzeichnung können extrem kostspielige Folgen haben, wie strafrechtliche-, vertragsrechtliche-, haftungsrechtliche- und öffentlich-rechtliche Konsequenzen. Hersteller, bzw. Lieferanten müssen die in den Richtlinien und Normen enthaltenen Vorgaben genau einhalten und dabei gibt es keinen Spielraum. Folgen von mangelhafter Umsetzung beim Konformitätsverfahren könnten sein:
- Unfälle mit Personenschäden
- Stilllegung von Anlagen
- Teure Nachrüstung von Anlagen
- Rückrufaktionen
- Hohe Schadenersatz-Forderungen
CE-Kennzeichnung Köln |
CE-Koordinator Dipl.-Ing. Hans Peter Hoffmann |
Breidenbach 68a |
51789 Lindlar |
Tel.: 02266 4400911 |
Mail: 7IWCioOshJyEwYWCi8KIiQ@nospam |
Web: https://www.ce-kennzeichnung.net |
Risiken reduzieren durch Hilfe eines externen CE-Koordinators
Ein externer CE-Koordinator sorgt für die rechtssichere Optimierung von Prozessen bei der CE-Kennzeichnung. Er gewährleistet, dass alle einschlägigen Richtlinien und Normen eingehalten werden. Als Fachkraft für das CE-Bewertungsverfahren, überprüft der CE-Koordinator die Gewährleistung der CE-Konformität und die Verwendung des CE-Kennzeichens beim Inverkehrbringen der Produkte im Europäischen Wirtschaftsraum.
Durch die Einschaltung eines externen CE-Koordinators erreichen Sie höchstmögliche Rechtssicherheit im CE-Bewertungsverfahren, weil sämtliche Abläufe im Rahmen des Auftrages zur CE-Kennzeichnung vom CE-Koordinator überwacht, bzw. überprüft werden.
CE-Kennzeichnung Köln - Die 6 Stufen zur CE-Kennzeichnung
1. Stufe: Recherche der Richtlinien, Normen und Vorschriften, die für Ihr Produkt zutreffen.
In über 20 Richtlinien wird festgelegt, bei welchen Produktkategorien die CE-Kennzeichnung erforderlich ist. Die Mindestanforderungen, die Produkte erfüllen müssen, werden auf EU-Ebene vereinheitlicht und in den entsprechenden Richtlinien beschrieben. Die grundlegenden Anforderunge werden in harmonisierten europäischen Normen festgelegt.
2. Stufe: Ermittlung, welche spezifischen Bedingungen Ihr Produkt erfüllen muss.
Sie tragen die Verantwortung für Ihr Produkt und dafür, dass die in Frage kommenden Anforderungen der anzuwendenden EU-Gesetzgebung erfüllt werden. Wenn ein Produkt vollständig den harmonisierten Normen entspricht und die grundlegenden Anforderungen erfüllt werden, wird dem Produkt die "Vermutung der Konformität" bescheinigt.
3. Stufe: Muss eine für das Konformitätsbewertungsverfahren "benannte Stelle" hinzugezogen werden?
In den für Ihr Produkt anzuwendenden Richtlinien wird festgelegt, ob eine berechtigte dritte Stelle(benannte Stelle) in das Bewertungsverfahren zur Konformität eingebunden werden muss. Diese Stellen wurden durch nationale Behörden ermächtigt und sind im sogenannten NANDO-Verzeichnis aufgeführt.
4. Stufe: Überprüfen der Konformität des Produkts und Produkttest.
Die Verantwortung für das Konformitätsbewertungsverfahren und das Testen seines Produktes trägt der Hersteller. Dazu gehört insbesondere die Analyse der Risiken und die Risikobewertung. Bei Anwendung der anzuwendenden harmonisierten europäischen Normen können die gesetzlichen Mindestanforderungen der Richtlinien erfüllt werden.
5. Stufe: Erstellung der technischen Dokumentation und Bereitstellung dieser Dokumentation.
Technische Dokumentation und EG-Konformitätserklärung müssen der zuständigen nationalen Behörde auf Anfrage vorgelegt werden. Sie sind durch die entsprechenden Richtlinien zur Prüfung der Konformität und den relevanten Anforderungen des Produktes, sowie der Risikobewertung, vorgeschrieben.
6. Stufe: Erstellung der EG-Konformitätserklärung und Anbringung der CE-Kennzeichnung.
Die CE-Kennzeichnung erfolgt durch den Hersteller oder seinen bevollmächtigten Vertreter. Das CE-Zeichen muss gesetzeskonform angebracht werden, das heißt es hat ein gesetzlich vorgeschriebenes Format, es muss gut lesbar und unzerstörbar am Herstellerschild oder am Produkt selber angebracht werden. Der Hersteller trägt die Verantwortung für die Erfüllung und Einhaltung der europäischen Richtlinien,der entsprechenden Normen und das Anbringen des CE-Zeichens. Mit der Unterzeichnung der EG-Konformitätserklärung bescheinigt der Hersteller, dass das Produkt alle Anforderungen der Richtlinien und Normen erfüllt und erlaubr ihm nun sein Produkt in Verkehr zu bringen.